Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)

(Stand 01/03)

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen der KID liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als durch den Kunden angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Nebenabreden sowie Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von KID bestätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote der KID sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die KID eine Bestellung des Kunden schriftlich oder fernmündlich bestätigt. Die KID behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der KID zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der KID genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung, berechtigen die KID zu einer entsprechenden Preisanpassung. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die KID ihrerseits zur Preisanpassung gegenüber dem Kunden.

4. Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Lieferfristen beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung durch die KID. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung der KID. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der KID die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die KID ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der KID verlassen hat. Bei Sendungen an die KID trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der KID, sowie die gesamten Transportkosten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der KID sind bei Erhalt ohne Skonto zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Die KID behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel, bis zu deren Einlösung durch die bezogene Bank. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nach Rücktritt durch die KID erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden. Auf Verlangen der KID hat der Kunde eine Erklärung über die Löschung abzugeben.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der KID gelieferten Produkte 12 Monate. Diese Frist verlängert sich, soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, auf 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum bzw. der betriebsbereiten Übergabe. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der KID nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel der gelieferten Produkte kann die KID innerhalb angemessener Frist von mindesten zwei Wochen nach Anzeige nach ihrer Wahl durch kostenfreie Nacherfüllung beseitigen. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn der KID hinreichend Gelegenheit hierzu eingeräumt wurde, ohne dass der erwünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist oder wenn sie von der KID abgelehnt wurde. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu.

9. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird dem Kunden ein einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf die Software mit Ausnahme der Herstellung einer Sicherungskopie weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Die Software darf allein in der vertraglich fixierten Nutzungsumgebung eingesetzt werden. Die Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung der KID. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Der Softwarekauf basiert auf den Lizenzbestimmungen des Herstellers.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

Die KID haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der KID und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Magdeburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.